Teilnahmebedingungen für Märkte

 

Speziell in Rheinland Pfalz ist an Sonn- und Feiertagen ein Verkauf vor 11:00 Uhr nicht gestattet!!.  Evtl. abweichende Verkaufszeiten entnehmen Sie bitte unserer Terminübersicht.

Jeder Aussteller ist verpflichtet, ein Schild mit Namen und Anschrift deutlich sichtbar am Stand anzubringen.

 

Der Verkauf von Waffen (Schuss-, Hieb- und Stichwaffen), Raubkopien, nationalsozialistischen Artikeln, Plagiaten von Markenfirmen, jugendgefährdenden Medien, geschützten Tierpräparaten sowie lebender Tiere auf Märkten ist strafbar.

Ebenfalls nicht gestattet ist der Verkauf von Messern jeglicher Art, mit Ausnahme von Küchengeräten, antiquarischen Sammlerstücken und Taschenmessern in Form von Schweizer Offiziersmessern sowie sonstiger Klappmesser, die eine Länge von 10 cm nicht überschreiten.

 

Berechnungsgrundlage des Standgeldes ist immer die längste Seite oder Tiefe des Standes.

Ein Verkauf von Lebensmitteln ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet.

 

Wir erwarten von jedem Aussteller, dass er seinen Platz sauber verlässt;

anfallender Müll ist mitzunehmen!