Teilnahmebedingungen
für Märkte
Speziell
in Rheinland Pfalz ist an Sonn- und Feiertagen ein Verkauf vor 11:00 Uhr nicht gestattet!!. Evtl. abweichende Verkaufszeiten entnehmen
Sie bitte unserer Terminübersicht.
Jeder
Aussteller ist verpflichtet, ein Schild mit Namen und Anschrift deutlich
sichtbar am Stand anzubringen.
Der
Verkauf von Waffen (Schuss-, Hieb- und Stichwaffen), Raubkopien,
nationalsozialistischen Artikeln, Plagiaten von Markenfirmen,
jugendgefährdenden Medien, geschützten Tierpräparaten sowie lebender Tiere auf
Märkten ist strafbar.
Ebenfalls
nicht gestattet ist der Verkauf von Messern jeglicher Art, mit Ausnahme von
Küchengeräten, antiquarischen Sammlerstücken und Taschenmessern in Form von
Schweizer Offiziersmessern sowie sonstiger Klappmesser, die eine Länge von 10
cm nicht überschreiten.
Berechnungsgrundlage
des Standgeldes ist immer die längste Seite oder Tiefe des Standes.
Ein
Verkauf von Lebensmitteln ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter
gestattet.
Wir erwarten
von jedem Aussteller, dass er seinen Platz sauber verlässt;
anfallender
Müll ist mitzunehmen!